Fahranfänger müssen mit hohen Kosten für ihre Autoversicherung rechnen. Denn sie befinden sich in der niedrigsten Schadenfreiheitsklasse, was entsprechend teure Beiträge mit sich bringt. Daher liegt es nahe, dass Kinder von ihren Eltern die schadenfreien Jahre übertragen bekommen, um in der Schadenfreiheitsklasse besser eingestuft zu werden und sparen zu können.
Unter bestimmten Voraussetzungen lässt sich der Schadenfreiheitsrabatt für die Kfz-Versicherung unter Familienangehörigen übertragen. Dadurch kann die Prämie für den Versicherungsschutz erheblich reduziert werden. Nachfolgend erfährst du, unter welchen Bedingungen eine Übertragung des Schadenfreiheitsrabatts möglich ist.
Beim Abschluss einer Kfz-Versicherung werden die Beiträge entsprechend der Schadenfreiheitsklasse (SF-Klasse) gestaffelt. Umso länger ein Versicherungsnehmer unfallfrei gefahren ist, desto höher ist seine Schadenfreiheitsklasse. Und damit auch sein Schadenfreiheitsrabatt.
Hast du keine hohe Schadenfreiheitsklasse, bedeutet das, du bist noch nicht so lange unfallfrei gefahren. Entweder, weil du den Führerschein noch nicht lange besitzt oder einen Unfall hattest. Da mit einer niedrigen Schadenfreiheitsklasse ein höheres Risiko für den Versicherer einhergeht, verlangen sie einen teureren Beitrag. Möglich ist aber auch, dass du bisher keinen eigenen Versicherungsvertrag abgeschlossen hattest. Beispielsweise, weil das Fahrzeug und die Autoversicherung über deine Eltern liefen. Eine häufige Situation, wenn Kinder den Zweitwagen genutzt haben. In diesem Fall bist du zwar gefahren, hast aber keinen Rabatt aufgebaut. Denn nur wer Versicherungsnehmer einer Kfz-Police ist, baut einen Schadenfreiheitsrabatt auf.
Du hast aber die Möglichkeit, den SF-Rabatt von einem Familienangehörigen zu übertragen. Die Prozente von den Eltern zu übernehmen lohnt sich, wenn du schon ein paar Jahre den Führerschein hast und jetzt eine eigene Kfz-Versicherung abschließen möchtest.
Hinweis: Dein Verwandter sollte dir die schadenfreien Jahre nur übertragen, wenn er sie selbst nicht mehr braucht. Denn damit verliert er den Anspruch auf den Schadenfreiheitsrabatt.
Bist du seit drei Jahren im Besitz des Führerscheins, kannst du natürlich keine zehn Jahre unfallfreies Fahren nachweisen. Daher darfst du nur so viele SF-Jahre übertragen, wie du tatsächlich hättest erreichen können. Also, solange du den Führerschein besitzt.
Deswegen lohnt es sich als Fahranfänger nicht, Prozente der Eltern aus der Kfz-Versicherung zu übernehmen. Denn die restlichen Jahre, die du nicht erreichen konntest, gehen verloren. Diese können auch nicht in einem anderen Vertrag genutzt werden. Ein Beispiel:
Um die Prozente einer Kfz-Versicherung übertragen zu können, gelten bestimmte Voraussetzungen. Entscheidend ist, dass dies nur innerhalb der Familie beziehungsweise im erweiterten Kreis möglich ist:
Eine weitere Bedingung ist, dass der Empfänger häufig mit dem Auto gefahren ist. Dies lässt sich zum Beispiel nachweisen, wenn dieser als Hauptfahrer im Vertrag hinterlegt oder als Halter gemeldet ist.
Um den Schadenfreiheitsrabatt zu übertragen, wird ein entsprechendes Formular ausgefüllt. Dieses muss vom bisherigen Versicherungsnehmer unterschrieben werden. Er tritt damit die Rechte auf die SF-Klasse ab. Die Rabattübertragung kann in den Sparten Haftpflicht und Vollkasko erfolgen. Für die Teilkasko gibt es keine Einstufung.
Die Prozente der Kfz-Versicherung zu übertragen, ist nicht immer möglich. Oder gehen dabei zu viele schadenfreie Jahre verloren, ist dieser Schritt kaum sinnvoll. Damit der Fahrspaß dennoch bezahlbar ist, bietet die DEVK eine günstige Kfz-Versicherung für junge Fahrer. Mit diesen Vorteilen lässt sich ordentlich sparen:
Für Fahranfänger bietet die DEVK Kfz-Versicherung ein besonders preiswertes Angebot: Sie können ihr Auto mit der Schadenfreiheitsklasse 4 statt 0 einstufen lassen, wenn die Eltern oder der Partner bei der DEVK versichert sind. Voraussetzung ist, dass ein Fahrzeug eine Haftpflichtversicherung mit mindestens SF-Klasse 4 besitzt. Alternativ dazu erhalten Fahranfänger die Schadenfreiheitsklasse ½, wenn der Pkw der Eltern auch mindestens SF½ hat.
Frühes Fahren zahlt sich aus. Wer den begleiteten Führerschein mit 17 Jahren gemacht hat, zahlt bei der DEVK Kfz-Versicherung weniger.
Eine Einstufung in die Schadenfreiheitsklasse ½ erhält auch, wer bereits seit drei Jahren einen Führerschein besitzt, aber noch kein Fahrzeug auf sich angemeldet hatte. Beispielsweise, weil der Zweitwagen der Eltern genutzt wird. Dies gilt nicht nur für den Pkw-Führerschein, sondern auch für ein Kraftrad, Quad oder Campingfahrzeug.
Die Übernahme der Prozente aus der Autoversicherung kann sich auszahlen. Aber nur, wenn der Führerschein lange genug besteht. Wer Fahranfänger ist, kann keinen Rabatt über mehrere Jahre erhalten. In diesem Fall ist es sinnvoller, die Kfz-Versicherung auf die Eltern weiterlaufen zu lassen und die Prozente später zu übernehmen - wenn der Führerschein seit einigen Jahren im Besitz ist.
Wer nicht die Möglichkeit hat, die Rabatte von Eltern oder dem Partner zu nutzen, kann sich dennoch preiswert versichern. Denn die DEVK bietet für junge Fahrer günstige Angebote. Gerne helfen wir dir dabei und beantworten alle deine Fragen rund um die Kfz-Versicherung, zum Übertragen von Prozenten und zur optimalen Absicherung deines Fahrzeugs. Vereinbare dazu hier einen Termin mit uns.
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