Ist das Handy in der Hausratversicherung der DEVK mitversichert?

20. Juli 2022
Jochen Verbeet
Jochen versichert - Ist das Handy in der Hausratversicherung der DEVK mitversichert?

Mit der Hausratversicherung der DEVK wird der eigene Besitz gegen eine Vielzahl von Gefahren abgesichert. Doch was ist mit dem Handy? Schließlich kosten moderne Smartphones heutzutage mehrere Hundert bis über eintausend Euro. Ist auch das teure Handy abgesichert?

Das Handy ist in der DEVK Hausratversicherung mitversichert. Und zwar im selben Umfang wie das Inventar in der Wohnung. Also wenn es bei einem Wohnungsbrand zu schaden kommt oder bei einem Einbruchdiebstahl gestohlen wird.

Wie ist das Handy in der Hausratversicherung der DEVK mitversichert?

Eine Hausratversicherung dient dazu, das eigene Hab und Gut abzusichern. Im Falle eines Schadens ersetzt der Versicherer den Neuwert des beschädigten oder zerstörten Gegenstands. Dabei besteht Versicherungsschutz bei folgenden Gefahren:

  • Brand, Blitzschlag, Überspannung
  • Explosion und Implosion
  • Leitungswasser
  • Einbruchdiebstahl, Vandalismus und Raub
  • Sturm und Hagel

Je nach gewähltem Tarif sind darüber hinaus Schäden durch Elementargefahren, Sengschäden sowie Nässeschäden durch Regen, Schnee und Schmelzwasser mitversichert.

Versicherungsschutz besteht, wenn das Handy durch einen versicherten Schaden beschädigt oder zerstört wird. Wichtig ist, dass der Leistungsanspruch nur innerhalb der Wohnung oder an einem mitversicherten Ort gilt. Im Rahmen der Außenversicherung greift die Hausrat auch außerhalb der eigenen vier Wände, zum Beispiel in Hotelzimmern im Urlaub. Sollte das Smartphone also durch einen Brand oder Leitungswasser beschädigt werden, leistet die DEVK. Selbiges gilt, wenn Einbrecher das Handy stehlen oder es bei einem Raub unter Androhung von Gefahr für Leib und Leben entwendet wird.

Kein Versicherungsschutz besteht bei einfachem Diebstahl. Die Hausratversicherung leistet nicht, wenn das Handy von Taschendieben gestohlen wird. Oder wenn es durch Unachtsamkeit, beispielsweise durch Liegenlassen, verloren geht.

Wenn das Handy durch Dritte beschädigt wird

Wird das Handy durch eine dritte Person beschädigt, ist dies ein Fall für die Privathaftpflichtversicherung. Denn der Verursacher des Schadens ist rechtlich zum Ersatz verpflichtet. In diesem Fall übernimmt seine Haftpflichtversicherung den Schaden und ersetzt das Mobiltelefon oder kommt für die Reparaturkosten auf.

Eine Privathaftpflichtversicherung ist ein Muss für jeden. Ein Handyschaden ist aus finanzieller Sicht meist stemmbar. Wird aber eine Person verletzt, können die Schadensersatzforderungen in die Millionenhöhe reichen. Mit der Privathaftpflichtversicherung der DEVK kannst du dich für einen geringen Beitrag gegen folgenschwere Personen-, Sach- und Vermögensschäden schützen.

Smartphone- oder Hausratversicherung: Wann ist das Handy versichert?

Wird das Handy in der Wohnung durch Brand, Leitungswasser, Einbruchdiebstahl oder eine andere versicherte Gefahr beschädigt oder zerstört, greift die Hausratversicherung der DEVK. Fällt dir das Smartphone aber aus Unachtsamkeit aus der Hand oder wird es durch einfachen Taschendiebstahl gestohlen, hast du keinen Leistungsanspruch. Für diese Fälle gibt es spezielle Handyversicherungen, die meist von den Verkäufern angeboten werden.

Hierbei ist aber zu prüfen, ob sich diese tatsächlich lohnt. Meist sind die Policen verhältnismäßig teuer und der Neuwert des Smartphones wird nur für einen bestimmten Zeitraum erstattet. Beschädigst du dein Handy nach ein oder zwei Jahren, ist die Erstattungssumme erheblich niedriger als der Kaufpreis.

Die DEVK für Hausratversicherung für Handy und Inventar: Jetzt beraten lassen

Mit der DEVK Hausratversicherung kannst du dein Handy innerhalb deiner Wohnung oder an einem mitversicherten Ort gegen Gefahren wie Feuer, Leitungswasser und Einbruchdiebstahl versichern. Bei Raub bist du auch außerhalb deines Zuhauses abgesichert. Schäden aus Unachtsamkeit wie das Fallenlassen oder Liegenlassen des Smartphones sind nicht versichert. Sollte allerdings eine dritte Person die Beschädigung verursacht haben, lässt sich der Schaden bei ihrer Haftpflichtversicherung geltend machen.

Gerne unterstützen wir dich dabei, dich selbst, dein Handy und deinen Besitz rundum gut abzusichern. Vereinbare hier einen Termin mit uns und lass dich beraten!

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